§ 4 VerfGHGO
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs
§ 4 VerfGHGO – Wissenschaftliche Mitarbeiter
Der Verfassungsgerichtshof wird durch einen oder mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt, die der Präsident bestimmt. Sie sollen Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz oder an einem anderen oberen Landesgericht sein.