§ 4 NBrandSchG
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)
Landesrecht Niedersachsen
Erster Teil – Aufgaben und Befugnisse, Aufsicht und Meldepflicht
§ 4 NBrandSchG – Weitere Aufgaben der Gemeinden mit Berufsfeuerwehr
Den Gemeinden mit Berufsfeuerwehr obliegen für ihr Gebiet auch die Aufgaben der Landkreise nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 bis 7 sowie Abs. 2.