Mittelstandsförderungsgesetz
Teil 2 – Mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen
§ 4 MFG – Grundsätze der Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Ein zentrales Handlungsfeld der rheinland-pfälzischen Mittelstandspolitik ist die Gestaltung mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere:
- 1.
ein allgemein an den Belangen der mittelständischen Wirtschaft orientiertes gesetzgeberisches und administratives Verhalten der öffentlichen Hand in Rheinland-Pfalz,
- 2.
die Schaffung eines innovationsfreundlichen wirtschaftlichen Umfeldes; dies umfasst insbesondere die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen in Kompetenzverbünden (Cluster) sowie die Unterstützung wirtschaftsnaher Einrichtungen der angewandten Forschung und Entwicklung,
- 3.
die Gestaltung einer bedarfsgerechten wirtschaftsnahen Infrastruktur,
- 4.
Verwaltungsabläufe, die zügig, zielführend und mit möglichst geringen Belastungen für die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft durchgeführt werden.