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§ 4 MFG
Mittelstandsförderungsgesetz
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Teil 2 – Mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen

Titel: Mittelstandsförderungsgesetz
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung: MFG,RP
Gliederungs-Nr.: 70-3
Normtyp: Gesetz

§ 4 MFG – Grundsätze der Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Ein zentrales Handlungsfeld der rheinland-pfälzischen Mittelstandspolitik ist die Gestaltung mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere:

  1. 1.

    ein allgemein an den Belangen der mittelständischen Wirtschaft orientiertes gesetzgeberisches und administratives Verhalten der öffentlichen Hand in Rheinland-Pfalz,

  2. 2.

    die Schaffung eines innovationsfreundlichen wirtschaftlichen Umfeldes; dies umfasst insbesondere die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen in Kompetenzverbünden (Cluster) sowie die Unterstützung wirtschaftsnaher Einrichtungen der angewandten Forschung und Entwicklung,

  3. 3.

    die Gestaltung einer bedarfsgerechten wirtschaftsnahen Infrastruktur,

  4. 4.

    Verwaltungsabläufe, die zügig, zielführend und mit möglichst geringen Belastungen für die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft durchgeführt werden.