Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 KindArbSchV
Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: KindArbSchV
Gliederungs-Nr.: 8051-10-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 KindArbSchV – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.