§ 4 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofes
§ 4 GO SächsVerfGH – Amtssiegel
Der Verfassungsgerichtshof führt ein Siegel mit dem kleinen Landeswappen und der Unterschrift "Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen". Soweit es sich nicht um Aufgaben der Rechtsprechung handelt, führt der Verfassungsgerichtshof ein Siegel mit dem kleinen Landeswappen und der Unterschrift "Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes".