§ 4 BABRgV
Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen
Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen
Bundesrecht
§ 4 BABRgV
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.