Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 12. ProdSV
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) 
Bundesrecht

Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften

Titel: Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: 12. ProdSV
Gliederungs-Nr.: 8053-4-15-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 12. ProdSV – Konformitätsvermutung

Bei denjenigen Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge, die harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2014/33/EU erfüllen, soweit diese von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.