Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 49 NAbfG
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) 
Landesrecht Niedersachsen

Achter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) 
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NAbfG
Gliederungs-Nr.: 28400010000000
Normtyp: Gesetz

§ 49 NAbfG – In-Kraft-Treten (1)

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten

  1. 1.
  2. 2.
    § 21 am 1. Mai 1991

in Kraft.

(1) Red. Anm.:

Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten und die Paragrafenfolge des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 21. März 1990 (Nds. GVBl. S. 91). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der Bekanntmachung vom 14. Oktober 1994 (Nds. GVBl. S. 467) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.