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§ 48a HOAI 1991
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Bundesrecht

Teil VI – Landschaftsplanerische Leistungen

Titel: Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: HOAI 1991
Gliederungs-Nr.: 402-24-8-2-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 48a HOAI 1991 – Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie (1)

(1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien zur Standortfindung als Beitrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefasst. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 48b bewertet.

 Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare
1.Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs3
2.Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
Bestandsaufnahme, Bestandsbewertung und zusammenfassende Darstellung
30
3.Konfliktanalyse und Alternativen20
4.Vorläufige Fassung der Studie40
5.Endgültige Fassung der Studie7

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

GrundleistungenBesondere Leistungen
  
1.Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs 
 Abgrenzen des Untersuchungsbereichs 
 Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere 
 -örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen 
 -thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten 
 Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzender Fachleistungen 
 Ortsbesichtigungen 
   
2.Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen 
 a)Bestandsaufnahme 
  Erfassen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher ErhebungenEinzeluntersuchungen zu natürlichen Grundlagen, zur Vorbelastung und zu sozioökonomischen Fragestellungen
  -des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren LebensräumeSonderkartierungen

Prognosen

Ausbreitungsberechnungen

Beweissicherung

Aktualisierung der Planungsgrundlagen
  -der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten LebensräumeUntersuchen von Sekundäreffekten außerhalb des Untersuchungsgebiets
  -der vorhandenen Nutzungen, Beeinträchtigungen und Vorhaben 
  -des Landschaftsbildes und der -struktur 
  -der Sachgüter und des kulturellen Erbes 
 b)Bestandsbewertung 
  Bewerten der Leistungsfähigkeit und der Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
  Bewerten der vorhandenen und vorhersehbaren Umweltbelastungen der Bevölkerung sowie Beeinträchtigungen (Vorbelastung) von Natur und Landschaft 
 c)Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der -bewertung in Text und Karte 
    
3.Konfliktanalyse und Alternativen 
 Ermitteln der projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen 
 Verknüpfen der ökologischen und nutzungsbezogenen Empfindlichkeit des Untersuchungsgebiets mit den projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen und Beschreiben der Wechselwirkungen zwischen den betroffenen Faktoren 
 Ermitteln konfliktarmer Bereiche und Abgrenzen der vertieft zu untersuchenden Alternativen 
 Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs 
 Abstimmen mit dem Auftraggeber  
 Zusammenfassende Darstellung in Text und Karte 
   
4.Vorläufige Fassung der Studie 
 Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text und Karte mit AlternativenErstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung

Vorstellen der Planung vor Dritten

Detailausarbeitungen in besonderen Maßstäben
 a)Ermitteln, Bewerten und Darstellen für jede sich wesentlich unterscheidende Lösung unter Berücksichtigung des Vermeidungs- und/oder Ausgleichsgebots 
  -des ökologischen Risikos für den Naturhaushalt 
  -der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes 
  -der Auswirkungen auf den Menschen, die Nutzungsstruktur, die Sachgüter und das kulturelle Erbe 
  Aufzeigen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsbereichs ohne das geplante Vorhaben (Status-quo-Prognose) 
 b)Ermitteln und Darstellen voraussichtlich nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen 
 c)Vergleichende Bewertung der sich wesentlich unterscheidenden Alternativen 
  Abstimmen der vorläufigen Fassung der Studie mit dem Auftraggeber 
    
5.Endgültige Fassung der Studie 
 Darstellen der Umweltverträglichkeitsstudie in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte in der Regel im Maßstab 1 : 5.000 einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung 
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 18. August 2009 durch § 56 Satz 2 der Verordnung vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732). Zur weiteren Anwendung s. § 55 der Verordnung vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732).