§ 48 SGB X, Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
(1) 1Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. 2Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
- 1.
die Änderung zu Gunsten des Betroffenen erfolgt,
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der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist,
- 3.
nach Antragstellung oder Erlass des Verwaltungsaktes Einkommen oder Vermögen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, oder
- 4.
der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.
3Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen auf einen zurückliegenden Zeitraum auf Grund der besonderen Teile dieses Gesetzbuches anzurechnen ist, der Beginn des Anrechnungszeitraumes.
(2) Der Verwaltungsakt ist im Einzelfall mit Wirkung für die Zukunft auch dann aufzuheben, wenn der zuständige oberste Gerichtshof des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Behörde bei Erlass des Verwaltungsaktes und sich dieses zu Gunsten des Berechtigten auswirkt; § 44 bleibt unberührt.
(3) 1Kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 nicht zurückgenommen werden und ist eine Änderung nach Absatz 1 oder 2 zu Gunsten des Betroffenen eingetreten, darf die neu festzustellende Leistung nicht über den Betrag hinausgehen, wie er sich der Höhe nach ohne Berücksichtigung der Bestandskraft ergibt. 2Satz 1 gilt entsprechend, soweit einem rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt zu Grunde liegt, der nach § 45 nicht zurückgenommen werden kann.
(4) 1 § 44 Abs. 3 und 4, § 45 Abs. 3 Satz 3 bis 5 und Abs. 4 Satz 2 gelten entsprechend. 2§ 45 Abs. 4 Satz 2 gilt nicht im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1.
Zu § 48: Vgl. RdSchr. 81 a Zu § 48 SGB X, RdSchr. 96 a Tit. 4.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 09.02.2010, 1 BvL 1/09 - Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Anforderungen an eine Neuregelung des Anspruchs auf…
- BSG, 25.05.2011, B 12 KR 9/09 R - Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BSG, 21.06.2011, B 4 AS 21/10 R - Gewinn aus Auflösung einer Ansparrücklage als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Arbeit i.S.d. SGB II - Fehlen von Feststellungen zur einschlägigen Rechtsgrundlage…
- BSG, 15.12.2011, B 10 EG 13/10 R - Anspruch auf Elterngeld - Auswirkungen der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung - Absetzbarkeit von Werbungskosten
- BSG, 21.06.2011, B 4 AS 22/10 R - Begründetheit der Revision mangels fehlender Feststellungen zur einschlägigen Rechtsgrundlage für einen Aufhebungsbescheid bzgl. Leistungen zur Sicherung des…
- BSG, 18.01.2011, B 4 AS 90/10 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtung von Krankenhaustagegeld als Einkommen
- BSG, 14.09.2010, B 7 AL 21/09 R - Anspruch auf Zahlung von Kurzarbeitergeld - Vorliegen eines Arbeitsausfalls - freiwillige Arbeit der Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
- BSG, 01.06.2010, B 4 AS 89/09 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung steuerfreier Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit als Einkommen
- BSG, 02.09.2009, B 12 KR 21/08 R - Höhe der Beiträge für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte hauptberuflich selbständige Erwerbstätige bei verschlechterter…
- BSG, 30.11.2011, B 11 AL 7/11 R - Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz
- BSG, 17.02.2011, B 10 KG 5/09 R - Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld auch für die Zukunft und Rückforderung von Kindergeld ist rechtmäßig - Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von…
- BSG, 02.11.2010, B 1 KR 12/10 R - Anspruch eines Versicherten auf Auskunftserteilung gegenüber einer Kassenärztlichen Vereinigung über medizinische Leistungen während seiner Mitgliedschaft
- BSG, 27.09.2011, B 4 AS 180/10 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen - Zulässigkeit der Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit
- BSG, 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übernahme von Arzneimittelkosten - Mehrbedarf aufgrund chronischer Erkrankungen
- BSG, 18.01.2011, B 2 U 16/10 R - Anspruch des Eigentümers eines Wiesengrundstücks zum Zweck der Heugewinnung auf Beendigung der Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft -…
- BSG, 01.07.2010, B 11 AL 31/09 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Zulässigkeit einer Anrechung von Nebeneinkommen
- BSG, 18.02.2010, B 14 AS 76/08 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung einer Übergangsleistung wegen Unterlassung einer gefährdenden Tätigkeit nach § 3 Abs. 2…
- BFH, 06.05.2011, III B 130/10 - Ausländer hat keinen Anspruch auf Klärung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der geänderten Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung aufgrund bereits…
- BSG, 07.09.2010, B 5 KN 4/08 R - Höhe des Erstattungsanspruchs der Bundesagentur für Arbeit gegen den Rentenversicherungsträger nach der Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit anstelle…
- BSG, 19.08.2010, B 14 AS 36/09 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Ersatz der Kosten für eine bereits beschaffte Erstausstattung der Wohnung
