§ 47 SFischG
Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)
Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)
Landesrecht Saarland
Neunter Abschnitt – Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereibeirat
§ 47 SFischG – Fischereibehörde
Fischereibehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.