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§ 47 GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Teil 8 – Jahresabschluss

Titel: Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: GemHVO
Gliederungs-Nr.: 2020-1-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 47 GemHVO – Bilanz

(1) In der Bilanz sind das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und getrennt von einander auszuweisen. Die Posten der Aktivseite dürfen nicht mit den Posten der Passivseite verrechnet werden, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist.

(2) In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag der Bilanz des Haushaltsvorjahres anzugeben; erhebliche Veränderungen sind im Rechenschaftsbericht anzugeben und zu erläutern. Ebenfalls im Rechenschaftsbericht sind anzugeben und zu erläutern:

  1. 1.

    Posten, die mit jenen der Bilanz des Haushaltsvorjahres nicht vergleichbar sind, und

  2. 2.

    die betragsmäßige Anpassung von Posten der Bilanz des Haushaltsvorjahres.

(3) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend.

(4) Die Aktivseite der Bilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:

1Anlagevermögen
  
1.1Immaterielle Vermögensgegenstände
1.1.1Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
1.1.2Geleistete Zuwendungen mit mehrjähriger Zweckbindung
1.1.3Geleistete Zuwendungen als Nutzungsberechtigter
1.1.4Geschäfts- oder Firmenwert
1.1.5Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
  
1.2Sachanlagen
1.2.1Wald, Forsten
1.2.2Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.3Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.4Infrastrukturvermögen
1.2.5Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.6Kunstgegenstände, Denkmäler
1.2.7Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.8Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.9Pflanzen und Tiere
1.2.10Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
  
1.3Finanzanlagen
1.3.1Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2Ausleihungen an verbundene Unternehmen
1.3.3Beteiligungen
1.3.4Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
1.3.5Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
1.3.6Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
1.3.7Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.8Sonstige Ausleihungen
  
2Umlaufvermögen
  
2.1Vorräte
2.1.1Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2.1.2Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
2.1.3Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren
2.1.4Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
  
2.2Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen
2.2.2Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2.2.3Forderungen gegen verbundene Unternehmen
2.2.4Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
2.2.5Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
2.2.6Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich
2.2.7Sonstige Vermögensgegenstände
  
2.3Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.3.1Anteile an verbundenen Unternehmen
2.3.2Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens
  
2.4Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der Europäischen Zentralbank, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
  
3Ausgleichsposten für latente Steuern
  
4Rechnungsabgrenzungsposten
  
4.1Disagio
4.2Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
  
5Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

(5) Die Passivseite der Bilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:

1Eigenkapital
  
1.1Kapitalrücklage
1.2Sonstige Rücklagen
1.3Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
1.4Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
  
2Sonderposten
  
2.1Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
  
2.2Sonderposten zum Anlagevermögen
2.2.1Sonderposten aus Zuwendungen
2.2.2Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten
2.2.3Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen
  
2.3Sonderposten für den Gebührenausgleich
2.4Sonderposten mit Rücklageanteil
2.5Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten
2.6Sonderposten aus Anzahlungen für Grabnutzungsentgelte
2.7Sonstige Sonderposten
  
3Rückstellungen
  
3.1Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
3.2Steuerrückstellungen
3.3Rückstellungen für latente Steuern
3.4Sonstige Rückstellungen
  
4Verbindlichkeiten
  
4.1Anleihen
  
4.2Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
4.2.1Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen
4.2.2Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
  
4.3Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
4.4Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4.5Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
4.8Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4.9Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
4.10Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
4.11Sonstige Verbindlichkeiten
  
5Rechnungsabgrenzungsposten.