Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG)
FÜNFTER TEIL – Schlussvorschriften
§ 44 HDSG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 44 betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 11. November 1986. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes ist - mit Ausnahme des § 6 - am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten. § 6 tritt am 1. Juni 1999 in Kraft.
Vorstehend sind die Änderungen des Artikels 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes eingearbeitet. Die Änderungen anderer Gesetze (Hessisches Krankenhausgesetz, Hessisches Schulgesetz, Hessisches Privatrundfunkgesetz, Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz) durch Artikel 3 des Gesetzes sind hier nicht enthalten.
1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1987 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. (1)
Außer Kraft am 25. Mai 2018 durch Artikel 30 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82). Zur weiteren Anwendung s. § 90 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82).