Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 42 SBG
Saarländisches Beamtengesetz (SBG)
Landesrecht Saarland

Abschnitt V – Beendigung des Beamtenverhältnisses → 3. – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Titel: Saarländisches Beamtengesetz (SBG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SBG
Gliederungs-Nr.: 2030-1
Normtyp: Gesetz

§ 42 SBG – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt nach den Bestimmungen des Disziplinarrechts.