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§ 42 KommHVO
Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Landesrecht Saarland

Siebter Abschnitt – Jahresabschluss

Titel: Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: KommHVO
Gliederungs-Nr.: 2022-8
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 42 KommHVO – Vermögensrechnung (Bilanz) (1)

(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (Amtsbl. I S. 792) sind die Änderungen durch das vorgenannte Gesetz in § 42 erstmals für das Haushaltsjahr 2019 anzuwenden.

(1) Die Vermögensrechnung hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten und ist entsprechend den Absätzen 3 und 4 zu gliedern, soweit im Kommunalselbstverwaltungsgesetz oder in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

(2) In der Vermögensrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Haushaltsjahres anzugeben.

(3) Die Aktivseite der Vermögensrechnung ist mindestens in die Posten

  1. 1.

    Anlagevermögen

    1. 1.1

      Immaterielle Vermögensgegenstände

    2. 1.2

      Sachanlagen

      1. 1.2.1

        Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

        1. 1.2.1.1

          Grünflächen

        2. 1.2.1.2

          Ackerland

        3. 1.2.1.3

          Wald, Forsten

        4. 1.2.1.4

          Schutzflächen

        5. 1.2.1.5

          Kiesgruben, Steinbrüche, sonstige Abbauflächen

        6. 1.2.1.6

          Gewässer

        7. 1.2.1.7

          Sonstige unbebaute Grundstücke

      2. 1.2.2

        Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

        1. 1.2.2.1

          Wohnbauten

        2. 1.2.2.2

          soziale Einrichtungen

        3. 1.2.2.3

          Schulen

        4. 1.2.2.4

          Kulturanlagen

        5. 1.2.2.5

          Sportanlagen, Spielplätze und ähnliches

        6. 1.2.2.6

          Gartenanlagen

        7. 1.2.2.7

          Friedhöfe

        8. 1.2.2.8

          Verwaltungsgebäude

        9. 1.2.2.9

          sonstige Gebäude

      3. 1.2.3

        Infrastrukturvermögen

        1. 1.2.3.1

          Brücken, Tunnel und ingenieurtechnische Anlagen

        2. 1.2.3.2

          Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen

        3. 1.2.3.3

          Stromversorgungsanlagen

        4. 1.2.3.4

          Gasversorgungsanlagen

        5. 1.2.3.5

          Wasserversorgungsanlagen

        6. 1.2.3.6

          Abfallentsorgungsanlagen

        7. 1.2.3.7

          Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen

        8. 1.2.3.8

          Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen

        9. 1.2.3.9

          Sonstiges Infrastrukturvermögen

      4. 1.2.4

        Bauten auf fremdem Grund und Boden

      5. 1.2.5

        Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

      6. 1.2.6

        Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge

      7. 1.2.7

        Betriebs- und Geschäftsausstattung

      8. 1.2.8

        Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

    3. 1.3

      Finanzanlagen

      1. 1.3.1

        Anteile an verbundenen Unternehmen

      2. 1.3.2

        Beteiligungen (privatrechtlich)

      3. 1.3.3

        Sondervermögen

      4. 1.3.4

        Anteile an Zweckverbänden und ähnliches

      5. 1.3.5

        Ausleihungen

      6. 1.3.6

        (sonstige) Wertpapiere des Anlagevermögens

  2. 2.

    Umlaufvermögen

    1. 2.1

      Vorräte

      1. 2.1.1

        Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

      2. 2.1.2

        Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

      3. 2.1.3

        Fertige Erzeugnisse und Waren

      4. 2.1.4

        Geleistete Anzahlungen auf Vorräte

    2. 2.2

      Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

      1. 2.2.1

        Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen

        1. 2.2.1.1

          Gebührenforderungen

        2. 2.2.1.2

          Beitragsforderungen

        3. 2.2.1.3

          Steuerforderungen

        4. 2.2.1.4

          Forderungen aus Transferleistungen

        5. 2.2.1.5

          Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

      2. 2.2.2

        Privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände

        1. 2.2.2.1

          gegen verbundene Unternehmen

        2. 2.2.2.2

          gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

        3. 2.2.2.3

          gegen Sondervermögen

        4. 2.2.2.4

          gegen den öffentlichen Bereich

        5. 2.2.2.5

          gegen den privaten Bereich

        6. 2.2.2.6

          Sonstige Vermögensgegenstände

    3. 2.3

      Wertpapiere des Umlaufvermögens

    4. 2.4

      Liquide Mittel

  3. 3.

    Aktive Rechnungsabgrenzung

  4. 4.

    Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

zu gliedern.

(4) Die Passivseite der Vermögensrechnung ist mindestens in die Posten

  1. 1.

    Eigenkapital

    1. 1.1

      Allgemeine Rücklage

    2. 1.2

      Ausgleichsrücklage

    3. 1.3

      Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

  2. 2.

    Sonderposten

    1. 2.1

      aus Zuwendungen

    2. 2.2

      aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten

    3. 2.3

      für den Gebührenausgleich

    4. 2.4

      Sonstige Sonderposten

  3. 3.

    Rückstellungen

    1. 3.1

      Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien

    2. 3.2

      Instandhaltungsrückstellungen

    3. 3.3

      Sonstige Rückstellungen

  4. 4.

    Verbindlichkeiten

    1. 4.1

      Anleihen

    2. 4.2

      Erhaltene Anzahlungen

    3. 4.3

      Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen

      1. 4.3.1

        von verbundenen Unternehmen

      2. 4.3.2

        von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

      3. 4.3.3

        von Sondervermögen

      4. 4.3.4

        vom öffentlichen Bereich

      5. 4.3.5

        vom privaten Kreditmarkt

    4. 4.4

      Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung

    5. 4.5

      Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen

    6. 4.6

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    7. 4.7

      Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

    8. 4.8

      Sonstige Verbindlichkeiten

  5. 5.

    Passive Rechnungsabgrenzung

zu gliedern.