§ 41 BörsZulV
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)
Bundesrecht
Erstes Kapitel – Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung → Zweiter Abschnitt – (weggefallen)
§ 41 BörsZulV
(weggefallen)