§ 40 HLV
Hessische Laufbahnverordnung
Hessische Laufbahnverordnung
Landesrecht Hessen
SIEBTER TEIL – DIENSTLICHE BEURTEILUNG
§ 40 HLV – Inhalt der dienstlichen Beurteilung
1Befähigung und fachliche Leistung sind unter Einbeziehung der Eignung durch auf § 2 Abs. 3 und 4 beruhende Einzelmerkmale zu bewerten, die in das Gesamturteil einfließen. 2Die Eignung nach Satz 1 bezieht sich auf die Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind. 3Das Gesamturteil soll auch eine Aussage über die Geeignetheit für das nächsthöhere Amt enthalten. 4Darüber hinaus kann es eine Aussage über die Eignung für Leitungsund Führungsaufgaben enthalten.