§ 40 BezVerwG
Bezirksverwaltungsgesetz
Bezirksverwaltungsgesetz
Landesrecht Berlin
6. Abschnitt – Mitwirkung der Einwohnerschaft
§ 40 BezVerwG – Mitwirkung der Einwohnerschaft
Die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ist ein Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt fördern die Mitwirkung der Einwohnerschaft an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben.