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§ 3a LBesG
Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Landesrecht Berlin
Titel: Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: LBesG
Gliederungs-Nr.: 2032-1
Normtyp: Gesetz

§ 3a LBesG – Besoldungsdurchschnitt (1)

Die durchschnittlichen Besoldungsausgaben für den in § 34 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin beschriebenen Personenkreis werden zum 1. Januar 2013 im Bereich der Fachhochschulen auf 66.020 Euro, im Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen auf 80.762 Euro festgestellt. Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt,

  1. 1.

    den Besoldungsdurchschnitt für die einzelnen Hochschulen im Rahmen des nach § 34 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin zu berechnenden Besoldungsdurchschnitts festzulegen,

  2. 2.

    den jeweils maßgeblichen Besoldungsdurchschnitt aus Anlass von regelmäßigen Besoldungsanpassungen unter Berücksichtigung von Veränderungen der Stellenstruktur gemäß § 34 Abs. 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin im Einvernehmen mit der für das Besoldungsrecht zuständigen Senatsverwaltung festzusetzen. Dabei ist ein pauschaler Abschlag vorzunehmen, der sich aus den nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteilen ergibt.

Erhöhungen und Überschreitungen des Besoldungsdurchschnitts gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin sind durch Gesetz zu regeln.

(1) Red. Anm.:

Feststellung der Besoldungsdurchschnitte der Besoldungsordnung W für den Bereich der Hochschulen des Landes Berlin

Vom 30. November 2022 (ABl. S. 3493)

Auf Grund des § 3a Satz 2 Nummer 1 und 2 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160, 2005 S. 463), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1117) geändert worden ist, werden die Besoldungsdurchschnitte für den Bereich der Hochschulen des Landes Berlin zum 1. Dezember 2022 wie folgt festgesetzt:

Hochschule/BereichBesoldungsdurchschnitt 1. Dezember 2022Besoldungsdurchschnitt 1. Januar 2023
Universitäten und gleichgestellte Hochschulen 106 231108 932
Freie Universität Berlin,
Humboldt-Universität zu Berlin,
Technische Universität Berlin
109 359112 140
Charité - Universitätsmedizin Berlin102 031104 625
Universität der Künste Berlin,
Hochschule für Musik "Hanns Eisler" Berlin,
Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung -,
Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch"
101 012101 821
Fachhochschulen86 79288 992