§ 3 VersÄEinglG
Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
I. – Auflösung der Versorgungsämter und Übertragung der Aufgaben
§ 3 VersÄEinglG
(weggefallen)