§ 3 GO VerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Landesrecht Berlin
Erster Teil – Organisation und Verwaltung
§ 3 GO VerfGH – Abwesenheit der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes zeigen der Präsidentin Ortsabwesenheit von längerer Dauer sowie Krankheit rechtzeitig an.