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§ 3 GO VerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Landesrecht Berlin

Erster Teil – Organisation und Verwaltung

Titel: Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: GO VerfGH,BE
Gliederungs-Nr.: 1103-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 GO VerfGH – Abwesenheit der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes zeigen der Präsidentin Ortsabwesenheit von längerer Dauer sowie Krankheit rechtzeitig an.