§ 3 BautrV AbschlZV
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Bundesrecht
§ 3 BautrV AbschlZV – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (1)
(1) Red. Anm.:
Verkündet am 28. Mai 2001.
Verkündet am 28. Mai 2001.