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§ 3 BABRgV
Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen
Bundesrecht
Titel: Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BABRgV
Gliederungs-Nr.: 9231-1-3
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 BABRgV

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 2 des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 805) auch im Land Berlin.