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§ 3 1. BewG§39DV
Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Bundesrecht
Titel: Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: 1. BewG§39DV
Gliederungs-Nr.: 610-7-10-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 1. BewG§39DV

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.