§ 39 LAP-mftDBwV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
Bundesrecht
Kapitel 3 – Sonstige Vorschriften
§ 39 LAP-mftDBwV – In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.