§ 38 NAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Landesrecht Niedersachsen
Sechster Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 38 NAbgG – Besteuerung
§ 22 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes ist erstmals auf die Entschädigungen nach diesem Gesetz anzuwenden.