Gesetze

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§ 31 LadSchlG
Gesetz über den Ladenschluss
Bundesrecht

Siebenter Abschnitt – Schlussbestimmungen

Titel: Gesetz über den Ladenschluss
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: LadSchlG
Gliederungs-Nr.: 8050-20
Normtyp: Gesetz

§ 31 LadSchlG

(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)