Gesetze

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§ 31 KG
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
Bundesrecht

6. Abschnitt – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: KG
Gliederungs-Nr.: 27-5
Normtyp: Gesetz

§ 31 KG

(weggefallen)