Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 31 HG 2007
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Abschnitt 10 – Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2007,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 31 HG 2007 – Weitergeltung (1)

Die Abschnitte 2 bis 9 gelten nach Ablauf des 31. Dezember 2007 bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2008 weiter.

(1) Red. Anm.:
Das Haushaltsgesetz 2008 vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 728) wurde in Nr. 34 des GV. NRW. verkündet und tritt gemäß seinem § 32 mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.