§ 31 BLG
Bundesleistungsgesetz
Bundesleistungsgesetz
Bundesrecht
Erster Teil – Die Leistungen → SECHSTER ABSCHNITT – Die Abgeltung
§ 31 BLG – Preisvorschriften als Bemessungsgrundlage
Soweit Preisvorschriften bestehen, unterliegt ihnen die Bemessung der Entschädigung und Ersatzleistung.