§ 30 EuWG
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
Bundesrecht
Dritter Abschnitt – Schlussbestimmungen
§ 30 EuWG – In-Kraft-Treten
(Hier nicht wiedergegeben.)