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§ 302 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht

Besonderer Teil → Sechsundzwanzigster Abschnitt – Straftaten gegen den Wettbewerb

Titel: Strafgesetzbuch (StGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StGB
Gliederungs-Nr.: 450-2
Normtyp: Gesetz

§ 302 StGB

(weggefallen)