Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 2a BauGB
Baugesetzbuch (BauGB) 
Bundesrecht

Erster Teil – Bauleitplanung → Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften

Titel: Baugesetzbuch (BauGB) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BauGB
Gliederungs-Nr.: 213-1
Normtyp: Gesetz

§ 2a BauGB – Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

1Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. 2In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens

  1. 1.

    die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und

  2. 2.

    in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes

darzulegen. 3Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.