§ 2 TPG
Thüringer Pressegesetz (TPG)
Thüringer Pressegesetz (TPG)
Landesrecht Thüringen
§ 2 TPG – Zulassungsfreiheit
Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes der Presse darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.