§ 2 KWO LSA
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Teil 1 – Allgemeines
§ 2 KWO LSA – Hauptwahlen
Hauptwahlen im Sinne des Gesetzes sind
- 1.
allgemeine Neuwahlen (§ 6 Abs. 1 KWG LSA),
- 2.
Wahl und Abwahl des Bürgermeisters, Ortsvorstehers und Landrates (§ 6 Abs. 2 KWG LSA),
- 3.
einzelne Neuwahlen (§ 46 KWG LSA),
- 4.
Wiederholungswahlen (§ 45 KWG LSA), wenn sie im gesamten Wahlgebiet durchgeführt werden und das Wahlverfahren in allen Teilen erneuert wird.