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§ 2 KWO LSA
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Teil 1 – Allgemeines

Titel: Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KWO LSA
Gliederungs-Nr.: 2020.15
Normtyp: Gesetz

§ 2 KWO LSA – Hauptwahlen

Hauptwahlen im Sinne des Gesetzes sind

  1. 1.

    allgemeine Neuwahlen (§ 6 Abs. 1 KWG LSA),

  2. 2.

    Wahl und Abwahl des Bürgermeisters, Ortsvorstehers und Landrates (§ 6 Abs. 2 KWG LSA),

  3. 3.

    einzelne Neuwahlen (§ 46 KWG LSA),

  4. 4.

    Wiederholungswahlen (§ 45 KWG LSA), wenn sie im gesamten Wahlgebiet durchgeführt werden und das Wahlverfahren in allen Teilen erneuert wird.