Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 2 GAD
Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
Bundesrecht

Abschnitt 1 – Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes

Titel: Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GAD
Gliederungs-Nr.: 27-7
Normtyp: Gesetz

§ 2 GAD – Auswärtiger Dienst

Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.