Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 2 BautrV AbschlZV
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BautrV AbschlZV
Gliederungs-Nr.: 402-28-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 2 BautrV AbschlZV – Betroffene Verträge

Diese Verordnung ist auch auf zwischen dem 1. Mai 2000 und dem 29. Mai 2001 abgeschlossene Verträge anzuwenden. Dies gilt nicht, soweit zwischen den Vertragsparteien ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder ein verbindlich gewordener Vergleich abgeschlossen worden ist.