§ 29 GOL
Geschäftsordnung der Hessischen Landesregierung (GOL)
Geschäftsordnung der Hessischen Landesregierung (GOL)
Landesrecht Hessen
IV. Teil – Schlussbestimmungen
§ 29 GOL – In-Kraft-Treten
1Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. 2Zugleich tritt die bisherige Geschäftsordnung der Hessischen Landesregierung außer Kraft.