§ 28 TKG, Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten
(1) 1Ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, oder ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, darf diese Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. 2Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die
- 1.nur auf Grund seiner beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt der Telekommunikation durchsetzbar sind,
- 2.die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem Telekommunikationsmarkt auf erhebliche Weise beeinträchtigen oder
- 3.einzelnen Nachfragern Vorteile gegenüber anderen Nachfragern gleichartiger oder ähnlicher Telekommunikationsdienste einräumen,
es sei denn, dass für die Verhaltensweisen nach den Nummern 2 und 3 eine sachliche Rechtfertigung nachgewiesen wird. 3Die Differenzierung von Entgelten im Rahmen von Risikobeteiligungsmodellen bei Projekten zur Errichtung von Netzen der nächsten Generation stellt in der Regel keine Verhaltensweise im Sinne von Satz 2 Nummer 3 dar, wenn sie der Aufteilung des Investitionsrisikos zwischen Investoren sowie zwischen Investoren und Zugangsbegehrenden dient und alle tatsächlichen und potenziellen Nachfrager bei Berücksichtigung des Risikos gleich behandelt werden.
(2) Ein Missbrauch im Sinne von Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird vermutet, wenn
- 1.das Entgelt der betreffenden Leistung deren langfristige zusätzliche Kosten einschließlich einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals nicht deckt,
- 2.die Spanne zwischen dem Entgelt, das der Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, Wettbewerbern für eine Zugangsleistung in Rechnung stellt, und dem entsprechenden Endnutzerentgelt nicht ausreicht, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals auf dem Endnutzermarkt zu ermöglichen (Preis-Kosten-Schere) oder
- 3.ein Unternehmen bei seinem Produktangebot eine sachlich ungerechtfertigte Bündelung vornimmt. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, hat die Bundesnetzagentur insbesondere zu prüfen, ob es effizienten Wettbewerbern des Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht möglich ist, das Bündelprodukt zu vergleichbaren Konditionen anzubieten.
Zu § 28: Geändert durch G vom 18. 2. 2007 (BGBl I S. 106) und 3. 5. 2012 (BGBl I S. 958).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 28.10.2009, BVerwG 6 C 20.08 - Entscheidungseinholung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung des Art. 25 Abs. 2 der Universaldienstrichtlinie der Europäischen…
- BVerwG, 16.06.2010, BVerwG 6 B 82.09 - Entgeltgenehmigung i.S.d. § 24 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) 1996 auf der Grundlage abgesicherter Zeitwerte oder pauschaler Abschläge früher erhobener…
- BVerwG, 20.10.2010, BVerwG 6 C 18.09 - Wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer wegen ihrer inhaltlichen Unbestimmtheit keine wirksame Vorsorge gegen einen möglichen Behinderungsmissbrauch treffenden…
- BGH, 13.10.2009, KZR 41/07 - Erhebung eines Entgelts durch einen Telefondienstbetreiber in Höhe seiner Kosten für den Betrieb einer Datenbank, Aufbereitung und Überlassung der Daten an einen…
- BVerwG, 23.06.2010, BVerwG 6 C 36.08 - Beurteilung einer missbräuchlichen Überhöhung von durch ein marktbeherrschendes Unternehmen erhobenen Entgelte nach § 38 Abs. 2 S. 3 Telekommunikationsgesetz…
- BVerwG, 27.01.2010, BVerwG 6 C 22.08 - Regulierung des Vorleistungsmarktes für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - § 21 Abs. 3 Nr. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) als Rechtsgrundlage für die…
- BVerwG, 24.06.2009, BVerwG 6 C 19.08 - Anforderungen an den Antrag eines marktmächtigen Unternehmens auf Entgeltgenehmigung an die Bundesnetzagentur i.R.d. Telekommunikationsgesetz (TKG) -…
- BVerwG, 20.10.2010, BVerwG 6 C 19.09 - Rechtmäßigkeit einer an einen Mobilfunkanbieter erteilten Genehmigung der Unterschreitung von genehmigten Entgelten für die Terminierung eines an eine…
- BVerwG, 30.06.2010, BVerwG 6 B 9.10 - Regulierungsbehördlicher Beurteilungsspielraum einer Behörde bei Bestimmung der Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung
- BVerwG, 30.06.2010, BVerwG 6 B 8.10 - Regulierungsbehördlicher Beurteilungsspielraum bei der Bestimmung der Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung - Genehmigung eines…
- BVerwG, 16.06.2010, BVerwG 6 B 81.09 - Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur umfassenden Ermittlung von Prozesszeiten und Einsparungspotentialen bei der…
- BGH, 13.10.2009, KZR 34/06 - Wirksamkeit einer gegen das Telekommunikationsgesetz i.d.F.v. 1996 (TKG 1996) verstoßenden Preisvereinbarung - Erhebung eines Entgelts nur bis zur Höhe der (Grenz-)Kosten…
- BVerwG, 09.05.2012, BVerwG 6 C 3.11 - Erledigung einer befristeten telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung bei einer späteren Genehmigung von anderen Entgelten in Bezug auf denselben…
- BVerwG, 09.05.2012, BVerwG 6 C 4.11 - Rechtmäßigkeit einer Regulierungsverfügung gegenüber dem Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes hinsichtlich einer Zugangsverpflichtung u.a. bzgl.…
- BVerwG, 30.06.2010, BVerwG 6 B 7.10 - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach einem regulierungsbehördlichen Beurteilungsspielraum bei der Bestimmung der Kosten der effizienten…
- BVerwG, 16.06.2010, BVerwG 6 B 83.09 - Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur umfassenden Ermittlung von Prozesszeiten und Einsparungspotentialen bei der…
