§ 27 RettDG LSA
Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA)
Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Abschnitt 4 – Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes → Unterabschnitt 3 – Qualifizierte Patientenbeförderung im bodengebundenen Rettungsdienst
§ 27 RettDG LSA – Einsatzabwicklung der qualifizierten Patientenbeförderung
Die Einsatzanforderung erfolgt durch die die qualifizierte Patientenbeförderung veranlassende Stelle an den Leistungserbringer über die Rettungsdienstleitstelle.