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§ 27 RettDG LSA
Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Abschnitt 4 – Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes → Unterabschnitt 3 – Qualifizierte Patientenbeförderung im bodengebundenen Rettungsdienst

Titel: Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: RettDG LSA
Gliederungs-Nr.: 2154.9
Normtyp: Gesetz

§ 27 RettDG LSA – Einsatzabwicklung der qualifizierten Patientenbeförderung

Die Einsatzanforderung erfolgt durch die die qualifizierte Patientenbeförderung veranlassende Stelle an den Leistungserbringer über die Rettungsdienstleitstelle.