Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 27 PostG
Postgesetz (PostG)
Bundesrecht

Abschnitt 5 – Entgeltregulierung

Titel: Postgesetz (PostG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: PostG
Gliederungs-Nr.: 900-14
Normtyp: Gesetz

§ 27 PostG – Änderung entgeltrelevanter Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Die §§ 19 bis 26 sind auch dann anzuwenden, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen geändert werden und dadurch, ohne dass die als Entgelte festgelegten Beträge geändert werden, für eine bestimmte Leistung ein anderes als das bisher geltende Entgelt zur Anwendung kommt.