§ 27 HAG
Heimarbeitsgesetz
Heimarbeitsgesetz
Bundesrecht
Siebenter Abschnitt – Entgeltschutz
§ 27 HAG – Pfändungsschutz
Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.