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§ 27 BestG
Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)
Landesrecht Berlin

Fünfter Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: BestG,BE
Gliederungs-Nr.: 2129-1
Normtyp: Gesetz

§ 27 BestG – Änderung des Gesetzes über die Friedhöfe Berlins

(hier nicht wiedergegeben)