§ 26 GO, Untersuchungsausschüsse
Der Landtag bestellt Untersuchungsausschüsse entsprechend der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Untersuchungsausschussgesetzes.
Informationen zur Suche erhalten Sie hier in der Hilfe.
Der Landtag bestellt Untersuchungsausschüsse entsprechend der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Untersuchungsausschussgesetzes.