§ 269 BGB, Leistungsort
(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
(3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 29.09.2010, 10 AZR 630/09 - Tarifliche Arbeitszeit - Dauer der Jahresarbeitszeit für Arbeitsverhältnisse im ehemaligen Ost-Berlin
- BAG, 20.09.2011, 9 AZR 344/10 - Erstattung von Fahrtkosten eines Musikers für den Rücktransport seines instand gesetzten Instruments
- BGH, 08.12.2011, III ZR 114/11 - Internationale Zuständigkeit des Gerichts am Ort des Krankenhauses für Vergütungsansprüche des Krankenhauses auch außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 5 Nr. 1…
- BGH, 13.04.2011, VIII ZR 220/10 - Für die Bestimmung des Erfüllungsorts der Nacherfüllung im Kaufrecht gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB - Unter bestimmten Umständen ist der Ort der…
- BGH, 11.02.2011, V ZR 66/10 - Geschäftsräume des Verwalters als Ort für die Ausübung des Rechts des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen - Allen Wohnungsinhaber…
- BGH, 13.07.2010, VIII ZR 129/09 - Geltung des Sonntags als Werktag bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen im Hinblick auf deren Einhaltung durch einen vorleistungspflichtigen Mieter…
- BGH, 19.12.2012, VIII ZR 96/12 - Verpflichtung eines Verkäufers zum Einlassen auf das Nacherfüllungsverlangen des Käufers ohne vorherige Gelegenheit zur Überprüfung der verkauften Sache am…
- BGH, 27.04.2010, IX ZR 108/09 - Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bezüglich einer Feststellungsklage bei Beklagtenwohnsitz in der Schweiz - Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 1…
- BGH, 17.05.2011, X ARZ 109/11 - Verweisungsbeschluss wird nicht automatisch unwirksam im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch das verweisende Gericht - Wirksamkeit…
- BGH, 18.11.2009, IV ZR 36/09 - Anspruch auf Schadensersatz aus einem Versicherungsvertrag - Gerichtsstand bei gerichtlicher Geltendmachung eines Anspruchs durch den Zessionar
- Nacherfüllung
- Leistungsort
