§ 25 SchoG
Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Landesrecht Saarland
Teil II – Die Schulen → 3. Abschnitt – Schulregionkonferenz, Landesschulkonferenz
§ 25 SchoG – Schulregionkonferenz
Die Schulregionkonferenz soll zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schulregion (§ 2) das verantwortliche Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulträgern sowie bei Berufsschulen den in § 17 Abs. 1 Satz 2 Genannten in inneren und äußeren Schulangelegenheiten ermöglichen. Das Nähere wird im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt.