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§ 25 MFG
Gesetz zur Mittelstandsförderung
Landesrecht Baden-Württemberg

DRITTER TEIL – Ausführungs- und Schlussbestimmungen

Titel: Gesetz zur Mittelstandsförderung
Normgeber: Baden-Württemberg
Redaktionelle Abkürzung: MFG,BW
Gliederungs-Nr.: 707
Normtyp: Gesetz

§ 25 MFG – Änderung der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582) wird wie folgt geändert:

(Änderungen hier nicht wiedergegeben)