§ 25 GstG
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG)
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Abschnitt IV – Schlussvorschriften
§ 25 GstG – Änderung des Landesbeamtengesetzes
Das Landesbeamtengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 275), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 527), wird wie folgt geändert:
- 1.
An § 10 Abs. 3 werden nach dem Wort "Wahlbeamten" die Worte "und das Gesetz über die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst" angefügt.
- 2.
§ 222 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
"Von einer Ausschreibung der Stellen kann abgesehen werden." - b)
Absatz 3 wird gestrichen.