Gesetze

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§ 24 VSRG
Volksabstimmungsgesetz
Landesrecht Saarland

Fünfter Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Volksabstimmungsgesetz
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: VolksAbstG,SL
Gliederungs-Nr.: 100-2
Normtyp: Gesetz

§ 24 VSRG – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.