§ 24 ThürKHG
Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG)
Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG)
Landesrecht Thüringen
Vierter Abschnitt – Aufgaben und Pflichten der Krankenhäuser
§ 24 ThürKHG – Umwelt und Krankenhaus
Im Rahmen der Krankenhausfinanzierung und beim Betrieb der Krankenhäuser sind unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Belange des Umweltschutzes zu beachten. Insbesondere ist einer umweltverträglichen Beschaffung und Entsorgung Rechnung zu tragen.