Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 24 ThürKHG
Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG)
Landesrecht Thüringen

Vierter Abschnitt – Aufgaben und Pflichten der Krankenhäuser

Titel: Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKHG
Gliederungs-Nr.: 2126-1
Normtyp: Gesetz

§ 24 ThürKHG – Umwelt und Krankenhaus

Im Rahmen der Krankenhausfinanzierung und beim Betrieb der Krankenhäuser sind unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Belange des Umweltschutzes zu beachten. Insbesondere ist einer umweltverträglichen Beschaffung und Entsorgung Rechnung zu tragen.